Auch nach dem Tod eines Patienten oder einer Patientin kommt Behandelnden und Pflegenden eine Schlüsselrolle zu. Im Folgenden finden sich daher Hilfestellungen für die Einleitung und Gestaltung würdevoller und individueller Trauerwege. Gesondert thematisiert wird die psychische erste Hilfe für Kinder.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den praktischen Schritten nach einem Todesfall. Zwei Checklisten enthalten Hinweise auch für Angehörige, was konkret zu tun ist und welche Dokumente benötigt wer-den. 

Mit dem Wandel der Bestattungskultur rücken aktuelle Aspekte in den Blick. Auch die Bestattung im multikulturellen Umfeld wird in diesem Kontext behandelt.

Trauer und Bestattung

Karin Scheer

1 Vorgehen unmittelbar nach dem Versterben des Patienten oder der Patientin

Bei Palliativpatientinnen und -patienten im stationären und insbesondere im ambulanten Bereich sind oft die Zugehörigen, Begleiterinnen und Begleiter oder Pflegekräfte anwesend, wenn der Tod eintritt. Die formale Feststellung des Todes und die gesetzlich vorgeschriebene Leichenschau bleibt ärztliche Aufgabe. Unmittelbar nach Eintritt des Todes stehen die Bedürfnisse und das Befinden der Zugehörigen im Vordergrund. Die Möglichkeit, in Ruhe und in einem würdevollen angemessenen Rahmen Abschied zu nehmen, ist ein wichtiger Aspekt für die spätere Verarbeitung des Verlustes in der Trauerzeit für Zugehörige und das Palliativteam. Formalitäten, übliche im jeweiligen Krankenhaus vorgeschriebene Verrichtungen und Vorschriften haben i. d. R. Zeit und werden an die individuellen Bedürfnisse der Trauernden angepasst.

2 Trauerwege gestalten

Pflegepersonen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sind diejenigen Personen, die beim Sterbeprozess häufig zuerst unterstützend anwesend sind und nach dem eingetretenen Tod für die Versorgung des oder der Verstorbenen zuständig sind. Es ist für den Trauerprozess der Anwesenden entscheidend, wie die ersten Minuten nach dem Eintritt des Todes und die anschließende Versorgung des oder der Verstorbenen gestaltet sind. Die Pflegenden übernehmen in dieser Situation eine äußerst folgenreiche Funktion.

In der Gestaltung von angemessenen symbolischen Handlungen werden sie entweder auf eigene Traditionen oder auf das religiöse Brauchtum der Umwelt zurückgreifen. Auf die Möglichkeit der Aussegnung oder eines Abschiedsrituals der Konfessionen und Religionen wird hingewiesen und der Kontakt angeboten.

Wie der oder die Verstorbene umsorgt wird, wie aufgebahrt und die Verabschiedung gestaltet wird, kann die Grundlage für eine bewusst erlebte Trauer und ein wichtiger Schritt auf der Suche nach Trost sein.

Wie im Einzelnen eine gelungene Trauerbegleitung initiiert wird, kann im Kontakt zu örtlichen Hospizdiensten besprochen werden. Hospizdienste bieten Trauerbegleitung an und haben dafür qualifizierte Begleiterinnen und Begleiter. Wichtige Schlüsselpersonen und Vorbilder für den Umgang mit Verstorbenen und Trauernden sind Pflegende, Ärztinnen, Seelsorger, Hospizbegleiterinnen. Ihre Aufgabe ist, in diesen Situationen Fremdes und Ungewohntes für Zugehörige zugänglich zu machen. Dazu gehört es auch, eigene Trauer wahrzunehmen und ihr Ausdruck zu verleihen. Rituale auf der Station oder für jede bzw. jeden können dabei unterstützend wirken (z. B. ein Abschiedsbuch für die Namen der Verstorbenen).

3 Leitfaden für die psychische Erste Hilfe bei trauernden Kindern: WINNETOU

Kindern ist die Möglichkeit des Abschiednehmens zu geben. Zu beachten sind altersabhängige Vorstellungen vom Sterben und Tod sowie kindgerechte Erklärungen.

Prinzipiell sollen nach Karutz [1] Kinder so trauern können, wie sie es tun, und außerdem möglichst mit Erwachsenen gemeinsam trauern können.

Wenden Sie sich trauernden Kindern zu! Schenken Sie besondere Aufmerksamkeit, zeigen Sie Liebe und Zuneigung; vermitteln Sie Sicherheit, indem Sie z. B. Absprachen zuverlässig einhalten und für einen klar strukturierten Tagesablauf sorgen.

Informieren Sie trauernde Kinder! … über den Tod des Menschen, laufenden Vorbereitungen für Begräbnis, Trauerfeier und das bevorstehende Abschiednehmen. Wichtig ist Klarheit: Der Mensch ist „gestorben“, „tot“, nicht „eingeschlafen“!

Nicht einengen, zensieren, bevormunden! Lassen Sie trauernde Kinder eigene Entscheidungen treffen, z. B. bezüglich der Art des eigenen Abschiednehmens, des eventuellen Ansehens eines oder einer Verstorbenen, der Auswahl eines Abschiedsgrußes als Sargbeigabe etc.

Nichts verheimlichen und ausschließen, sondern einbeziehen! Geben Sie Anteil – auch an Ihrer eigenen Trauer. Erklären Sie, warum Sie trauern und sich möglicherweise ungewohnt verhalten!

Ermutigen Sie trauernde Kinder, Fragen zu stellen und eigene Gefühle zu zeigen!

Akzeptieren Sie, wie ein Kind trauert, lassen Sie alle Gefühle zu und zeigen Verständnis auch für vorübergehende Verhaltensänderungen. Suchen Sie ggf. einen vertrauensvollen Erwachsenen für das Kind, damit Sie selbst trauern können.

Thematisieren Sie (gemeinsame) Erinnerungen an den Verstorbenen! Teilen Sie Ihre Trauer! Sehen Sie sich gemeinsam Fotos an, weinen Sie gemeinsam.

Offene und v. a. ehrliche Gespräche sind hilfreich, wenn Kinder sie wünschen! Beantworten Sie Fragen ehrlich und mit einfachen Worten.

Unternehmen Sie etwas, wenn ein Kind Schuldgefühle entwickelt und anhaltende Verhaltensänderungen zeigt! Sagen Sie ihm ggf. explizit, dass es unschuldig ist und keine Verantwortung für den Tod trägt. Daumenlutschen und Bettnässen, aber auch plötzliche Schulschwierigkeiten können Anzeichen dafür sein, dass professionelle Hilfe notwendig ist!

Die Trauer betrifft alle – Kinder und Erwachsene –, darum kann sie auch nur von allen gemeinsam getragen werden.

4 Bestattung – traditionell geprägtes Ritual oder individuelle Gestaltung?

Die Bestattungskultur unterliegt einem Wandel, sodass auch neue Ausdrucksformen der Trauer Raum finden.

Viele Bestattungsunternehmen stellen sich auf den neuen, kreativeren Umgang mit Tod und Trauer ein. Würdevoll gestaltete Abschiedsräume ermöglichen ein letztes Beisammensein, das nicht auf zehn Minuten begrenzt bleibt. Bestehende (religiöse) Rituale werden durch neue ergänzt oder abgelöst, z. B. werden Hinterbliebene aufgefordert, ihren verstorbenen Zugehörigen selbst die Kleidung anzulegen und/oder den Sarg anzumalen. Oftmals gilt das Angebot, Trauerfeiern mitzugestalten durch Texte und Lieder. Neu ist ebenfalls, dass Bestatterinnen und Bestatter ihre Dienstleistung auf die Betreuung der Trauernden ausweiten und sich als Vermittler kultureller Traditionen verstehen und entsprechende Informationsarbeit betreiben.

Der neue Umgang mit Tod und Trauer beruht so auf einer Haltung, die im gesellschaftlichen Alltag von Selbstbestimmung und Anteilnahme geprägt ist und vom persönlichen Engagement im konkreten Einzelfall.

5 Bestattung im multikulturellen Kontext

Der Umgang mit dem oder der Verstorbenen richtet sich nach dessen oder deren Persönlichkeit und kultureller Einbindung. Zunehmend werden Mitarbeitende in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit unterschiedlichen Glaubensvorstellungen und religiösen Sitten konfrontiert. Ein Mangel an Verständnis für die Religion dieser Menschen kann Barrieren aufbauen, Stress verursachen und Irritationen hervorrufen. Dies gilt sowohl für die Patientinnen und Patienten wie für die Zugehörigen. Alle, die mit Patientinnen oder Patienten im Krankenhaus, Altenheim und Hospiz arbeiten, sollten deshalb ein Grundwissen über die verschiedenen Religionen und Weltanschauungen haben.

5.1 Bestattung konkret

Dokumente, die in einem Trauerfall benötigt werden:

  • Personalausweis des oder der Verstorbenen
  • Todesbescheinigung (vom Arzt oder von der Ärztin) bzw. Leichenschauschein
  • (bei Ledigen) Geburtsurkunde
  • (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch; ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen
  • (bei Geschiedenen) rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  • (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder der Ehepartnerin oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners oder der Ehepartnerin
  • ggf. Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
  • ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
  • ggf. Versicherungsunterlagen

Viele Bestatterinnen und Bestatter stellen in Broschüren und in Internetportalen Informationsmaterial unter anderem zu rechtlichen und finanziellen Fragen zur Verfügung.

5.2 Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Diese Liste zählt auf, was für Angehörige bei einem Todesfall zu tun ist:

  • den Arzt oder die Ärztin benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
  • Todesbescheinigung (vom Arzt oder von der Ärztin) bzw. Leichenschauschein ausstellen lassen 

Danach hilft das Bestattungsinstitut bei folgenden Punkten:

  • Überführung des oder der Verstorbenen veranlassen
  • Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes
  • Terminfestlegung bei Stadt oder Kirche für die Trauerfeier
  • Ausrichtung der Trauerfeier (Musik, Sarggebinde, Trauerbriefe, Zeitungsanzeigen, Trauerkaffee etc.)
  • Pfarrerin oder Pfarrer, Rednerin oder Redner Kenntnis geben
  • Abrechnung mit zuständiger gesetzlicher Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen, Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
  • Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen 
  • Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (in den neuen Bundesländern einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
  • Meldung der Verstorbenenanschrift zur „Robinson-Liste“ zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
  • Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar oder Notarin einschalten)
  • Unterstützung in Abmeldeangelegenheiten signalisieren, z. B. Wohnung kündigen, Brief- und Bankverkehr, Rente oder
  • Beamtenversorgung – Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Der Bestatter oder die Bestatterin hilft bei vielen auftretenden Fragen.

Literatur

  1. Karutz H (2001) Psychische Erste Hilfe bei Kindern in akuten Notfallsituationen, unveröff. Diplomarbeit, Mülheim an der Ruhr

Weitere Literatur

Albrecht E (2006) Hospizpraxis. Ein Leitfaden für Menschen, die Sterbenden helfen wollen. Herder, Freiburg
Bundesverband Verwaiste Eltern in Deutschland e. V. Gabriele Knöll (2003) Du bist tot – ich lebe. Trauernde Geschwister. Books on Demand, Norderstedt
Collett M (2000) Bleibe nah und tue nichts: Eine spirituelle und praktische Anleitung zur Sterbebegleitung. Patmos, Ostfildern
Ennulat G (2008) Kinder trauern anders. Wie wir sie einfühlsam und richtig begleiten. Herder, Freiburg
Finger G (2001) Mit Kindern trauern. Kreuz, Stuttgart, Zürich
Heller A (2015) Trauer leben, Das Jahresheft Praxis Palliative Care / demenz / Praxis Pflegende
Herrmann U (2003) Zwischen Hölle und Paradies, Todes- und Jenseitsvorstellungen in den Weltreligionen. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh
Leist M (2004) Kinder begegnen dem Tod. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh
Müller M (2018) Dem Sterben Leben geben. Die Begleitung sterbender und trauernder Menschen als spiritueller Weg. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh
Plieth M (2011) Kind und Tod. Zum Umgang mit kindlichen Schreckensvorstellungen und Hoffnungsbildern. Neukirchener Theologie, Neukirchen-Vluyn
Schlegl-Holzmann U (2017) Kein Abend mehr zu zweit. Familienstand Witwe. Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh
Zwingmann C, Moosbrugger H (Hrsg) (2004) Religiosität: Messverfahren und Studien zu Gesundheit und Lebensbewältigung. Neue Beiträge zur Religionspsychologie. Waxmann, Münster